Europäische KI-Verordnung:
Alles, was du über KI-Verordnung wissen musst
Künstliche Intelligenz wird unseren Alltag in den kommenden Jahren maßgeblich prägen. Doch mit der rasanten Entwicklung dieser Technologie wachsen auch die Risiken. Darum hat die Europäische Union mit der KI-Verordnung das weltweit erste umfassende Regelwerk für Künstliche Intelligenz geschaffen. Diese Verordnung setzt klare Grenzen, fördert Innovationen und sorgt dafür, dass die KI von morgen vertrauenswürdig und sicher ist.
Die Risikokategorien der KI-Verordnung
KI-Anwendungen werden in verschiedene Risikokategorien eingeteilt:
Inakzeptables Risiko
KI-Systeme, die Menschen manipulieren oder kriminelles Verhalten vorhersagen fallen in diese Kategorie. Solche Anwendungen sind in der EU verboten.
Hohes Risiko
Systeme dieser Kategorie unterliegen strengen Auflagen. Beispiele sind KI-Anwendungen im Gesundheitswesen oder der Personalverwaltung. Hier sind Anforderungen an Datenqualität, Transparenz und regelmäßige Prüfungen verpflichtend.
Begrenztes Risiko
Systeme mit begrenztem Risiko, wie etwa Chatbots, müssen transparente Hinweise geben, dass sie KI nutzen. Denn Nutzer sollen nachvollziehen können, wie Entscheidungen zustande kommen.
Niedriges Risiko
Anwendungen mit minimalem Risiko, wie Spamerkennung oder Videospiele, unterliegen kaum regulatorischen Anforderungen.
Wer ist von der KI-Verordnung betroffen?
Der KI-Verordnung betrifft alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, vertreiben oder betreiben. Dies umfasst Anbieter, Einführer, Händler, Betreiber und Bevollmächtigte. Unternehmen, die KI-Systeme aus Nicht-EU-Ländern importieren oder in der EU vertreiben, müssen sicherstellen, dass diese den europäischen Vorschriften entsprechen
Dokumentationspflicht und Umsetzungsfristen
Die Dokumentation des KI-Einsatzes ist nicht nur empfehlenswert, sondern in vielen Fällen auch vorgeschrieben. Sie hilft, die Einhaltung von Vorschriften nachzuweisen und bei Rechtsverstößen abgesichert zu sein. Die wichtigsten Umsetzungsfristen der KI-Verordnung sind:
- 2. August 2024: Inkrafttreten der Verordnung (inkl. Übergangsfristen).
- 2. Februar 2025: Verbotene KI-Praktiken (gem. Art. 5 KI-VO) sind nicht mehr erlaubt.
Mit KI beschäftigtes Personal muss die nötige Kompetenz aufweisen. - 2. August 2026: Die restlichen Vorschriften, insbesondere für Hochrisiko-KI-Systeme, werden wirksam.
Für Unternehmen bedeutet die KI-Verordnung neue Pflichten, aber auch die Chance, Innovationen „made in Europe“ voranzutreiben. Wenn Du unsicher bist, ob Dein KI-System betroffen ist?
Nutze das interaktive Tool zur Überprüfung der Konformität unter:
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Falls nicht, hier haben wir Facts zu Künstlicher Intelligenz zusammengetragen.